Im Naturreservat gelten folgende Regeln:
- Sämtliche Vegetation im Wasser und auf dem Land steht unter Schutz und darf nicht beschädigt oder zerstört werden. Es dürfen keine neuen Pflanzen eingeführt werden.
- Sämtliche wildlebenden Tiere und ebenso ihre Winterlager, Nester und Eier, sowohl auf Land als auch im Wasser, stehen unter Schutz und dürfen nicht beschädigt, zerstört oder durch unnotwendige Unruhe gestört werden. Das Jagen, Fallenstellen und der Gebrauch von Schusswaffen sind verboten. Hunde müssen an der Leine gehalten werden. Es dürfen keine neue Tiere eingeführt werden.
- Alle Maßnahmen, die zur Veränderung der natürlichen Bedingungen führen, sind verboten, so z. B. das Erstellen von Bauwerken, das Lagern von Booten, Campingwagen und Wohnmobilen, das Verlegen neuer Leitungen, Straßenbaumaßnahmen, das Trockenlegen von Areal, die Entnahme von Boden- und Steinmaterial, das Aufbringen von Füllmasse, das Planieren von Areal, die Lagerung von Massen aller Art, die Verunreinigung, das Deponieren von Abfall und der Gebrauch chemischer Mittel.
- Es ist verboten, im Naturreservat zu campieren, zu zelten und Tarnvorrichtungen zur Vogelbeobachtung aufzustellen.
- Motorisierter Verkehr zu Wasser und Land sowie Tiefflüge unter 300 m Höhe sind verboten. Dies gilt auch für Modellflugzeuge und -schiffe. Das Windsurfen ist ebenfalls verboten.
- Im Naturreservat ist sämtlicher Verkehr in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 1. August verboten.